Aktion Mensch Förderung "Mobil mit Rad"

Aktion Mensch Förderprogramm

Mobil mit Rad

Die Aktion Mensch strebt an, dass alle Menschen selbstbestimmt und ungehindert zu verschiedenen Orten gelangen können. Mobilität ist für Menschen mit Behinderung von entscheidender Bedeutung, um ihre Selbstbestimmung und Teilhabe an Arbeit, Bildung, Freizeit und sozialen Interaktionen zu verbessern. Fahrräder können dazu beitragen, die Mobilität für Menschen mit Behinderung zu verbessern und ihnen mehr Unabhängigkeit und Selbstständigkeit ermöglichen.

Aktion Mensch fördert Projekte, die durch gemeinschaftliche Nutzung von speziellen Fahrradtypen die Mobilität von Menschen mit Behinderungen verbessern.


Was die Aktion Mensch fördert:

  • Investitions- und Sachkosten
  • spezielle Fahrradtypen (auch mit Elektroantrieb) wie beispielsweise Rollstuhlbeförderungsräder, Parallel-Tandems, Dreirad-Tandems, Dreirad-Fahrräder, Rikschas, Lastenfahrräder und Handbikes
  • Mietkosten für spezielle Miet- und Leihfahrräder für maximal 1 Jahr
  • Zusätzlich zur Anschaffung oder Anmietung von speziellen Fahrrädern können beispielsweise folgende Investitions-, Sach- und Honorarkosten beantragt werden:
  • Sicherheitsausstattung wie zum Beispiel Helme und Warnwesten
  • Fahrradnavigationsgeräte
  • Zusätzlicher Akku
  • Reparaturkosten
  • Bau/Umbau von witterungs- und diebstahlsicheren Stellplätzen
  • Aktivitäten, um die Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen
  • Fahr- und Sicherheitstraining

Wieviel gibt es:

maximal 100 Prozent der förderfähigen Kosten = maximal 20.000 Euro

Laufzeit:
Laufzeit bis 1 Jahr

Finanzierungsmittel:
Bei Kosten bis zu 20.000 Euro kein eigenes Geld notwendig

Anforderungen an die Förderung:

  • Die Aktion Mensch fördert die Anschaffung oder Anmietung von speziellen Fahrradtypen (auch mit Elektroantrieb) wie beispielsweise Rollstuhlbeförderungsräder, Parallel-Tandems, Dreirad-Tandems, Dreirad-Fahrräder, Rikschas, Lastenfahrräder und Handbikes.
  • Die Förderung von gebrauchten speziellen Fahrrädern ist möglich, wenn ein autorisierter Fachhändler eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt und eine Garantie gewährt.
  • Die angeschafften speziellen Fahrradtypen können vom Projekt-Partner kostenlos an Menschen mit Behinderung verliehen werden.
  • Zusätzliche Sach- und Honorarkosten können nur in Verbindung mit der Anschaffung oder Anmietung von speziellen Fahrrädern beantragt werden.
  • Die Gesamtkosten betragen maximal 25.000 Euro pro Vorhaben.
  • In der zweijährigen Laufzeit des Aktions-Förderangebotes sind pro Einrichtung oder Dienst maximal zwei Förderungen möglich.
  • Die Aktion Mensch möchte mehr über die Projektumsetzung und die Wirkung von sozialen Projekten erfahren. Bitte holen Sie im Falle einer Bewilligung das Feedback der Projektteilnehmer*innen mit Projektabschluss ein.

Sonstige Information:

  • Es wird keine Stellungnahme der öffentlichen Hand benötigt
  • Kostenvoranschläge/Angebote werden nicht benötigt


Förderfähige Kosten

Investitions- und Sachkosten Anschaffung | Zusätzliche Honorarkosten | Zusätzliche Sachkosten


Förderzeitraum

12 Monate maximal


Förderhöhe

Bis zu 100,00 % (max. 20.000,00 €)


Eigenmittel

Es sind keine Eigenmittel erforderlich


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